
Schon durch die Produktion von hochwertigen Zeitraffer-Videos konnte ich die Welt aus einer ganz speziellen Perspektive zeigen. Drohnenaufnahmen gehen hier noch einen Schritt weiter und für ein relativ kleines Budget kann man spektakuläre Luftaufnahmen erstellen, für die früher am Flughafen Nürnberg noch ein Hubschrauber gemietet werden musste. Die Einsatzzwecke sind sehr vielfältig. Neben Immobilienaufnahmen sind u. a. Baustellenaufnahmen, Inspektionsflüge, Event- und Veranstaltungsdokumentationen, Imagefilme, Werbefilme sowie Luftaufnahmen für Social Media möglich. Gerne setze ich Drohnen dabei auch innerhalb von Gebäuden ein, um spektakuläre Rundflüge durch Räume, Gebäude oder Ausstellungen zu realisieren.
Welche Drohnentechnik kommt für die Drohnenfotografie zum Einsatz?
Mein Drohnenequipment hat sich die letzten Jahre immer wieder geändert. Sofern es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben, filme ich vorzugsweise mit der großen DJI-Drohne Mavic 4 Pro, für die auch der große Drohnenführerschein erforderlich ist. Ich filme aber auch sehr gerne mit der DJI Mini 5 Pro, denn die kleine und kompakte Drohne ist unauffällig und muss sich auch bei den Leistungsdaten nicht vor größeren Drohnen verstecken. Der 1-Zoll-Sensor ermöglicht 4K-Aufnahmen mit bis zu 120 Bildern pro Sekunde auch bei wenig Licht. Das Objektiv hat dabei eine Brennweite von 24 mm. Ansonsten ist die DJI Mavic 4 Pro die Qual der Wahl, doch manchmal hat diese große Drohne auch Nachteile. So beträgt die Brennweit der Standardlinse 28 mm, während die DJI Mini 5 Pro mit 24 mm etwas weitwinkliger ist. Dafür gibt es hier zwei weitere Objektive (70 mm und 168 mm), die je nach Einsatzzweck auch ihre Vorzüge haben. Die Mavic 4 Pro wurde der Drohnenklasse C2 zugeordnet und in der Unterkategorie A2 kann man sich unbeteiligten Personen in einem speziellen Langsamflugmodus bis auf eine Distanz von fünf Metern nähern. Außerdem darf man sich mit der Mavic 4 Pro Gebäuden nur bis zu einer Entfernung von 150 Metern nähern. Bei der DJI Mini 5 Pro gibt es solche Einschränkungen nicht.
Welche rechtlichen Hürden müssen dabei beachten werden?
Das größte Problem bei der Drohnenfotografie ist die Frage, ob man am gewünschten Ort seine Drohne steigen lassen darf oder nicht – innerhalb von Gebäuden gibt es übrigens keine Regeln oder Einschränkungen. Wer aber auf den Gedanken kommt in der Nürnberger Innenstadt zu fliegen, wird da Schwierigkeiten haben. In der Nähe von Flughäfen ist der Aufstieg mit Drohnen komplett verboten, doch auch der Betrieb in Naturschutzgebieten, über Bahngleisen oder über Menschenansammlungen ist nicht erlaubt. Die Regeln hier sind relativ komplex. In jedem Fall braucht man eine Genehmigung vom Grundstückbesitzer. Die Planung und die Einholung von Genehmigungen sind also auch ein wesentlicher Bestandteil eines Drohnenpiloten.
Um auch mit größeren Drohnen wie der DJI Mavic 4 Pro in der Nähe von Menschen fliegen zu dürfen, reicht der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (erhält man über das Luftfahrt-Bundesamt) nicht aus, denn hier ist noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich. Ansonsten ist natürlich noch eine gewerbliche Drohnenhaftlichtversicherung erforderlich, um rechtssicher fliegen zu dürfen.
Drohnenaufnahmen benötigt?
Ich freue mich natürlich über jede unverbindliche Anfrage zu Drohnenaufnahmen, Imagefilmen oder Werbefilmen. Einfach Termin reservieren oder per E-Mail oder Telefon anfragen.
